Aufruf R-01-2023
Das Antragsformular sowie den Aufruf finden Sie am Ende dieser Seite zum Download. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur Kommunen antragsberechtigt sind.
Die LAG Schönburger Land startet den Projektaufruf 2023 für die Auswahl von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Inhalt
Es muss eine verbindliche Zuordnung der Projekte zum Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) möglich sein. Aufgerufen werden daraus nachfolgende Maßnahmen:
Maßnahme 3.0 – Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Maßnahme 4.0 – Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Maßnahme 8.0 – Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.
Die Projekte müssen gleichzeitig einem der Handlungsfelder 1, 2, 3, 5, 6 und einem der untergeordneten Ziele der LES der Region zugeordnet werden können:
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
Handlungsfeld 5 – Bildung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Schönburger Land umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden. Gebietskulisse (siehe hier>>>).
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken
- Kauf von Tieren
- gebrauchte Gegenstände
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder)
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.)
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Grundlagen:
- Richtlinie LE/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 15.12.2014
- LEADER-Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Region „Schönburger Land“ vom 30.06.2022
- Fünfter Aufruf zum Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum 2023« vom 05.05.2023
Budget: Insgesamt stehen für den Kleinprojekteaufruf 200.000 € Regionalbudget zur Verfügung.
Zuschuss: Fördersatz 80 %, max. 16.000 € je Projekt. (Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.)
Letztempfänger: Mitgliedskommunen der LAG Schönburger Land
Zeitschiene
Abgabefrist: 22.05.2023, 12:00 Uhr (Posteingang)
Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen der Koordinierungskreissitzung am 07.06.2023.
Abgabe bei: Verein Region Schönburger Land e. V., Geschäftsstelle LEADER, Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg
Frist Fertigstellung und Abrechnung: 13.11.2023 (Posteingang)
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Nach Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien die Auswahl der Kleinprojekte. Bei dieser Fachprüfung erfolgt eine qualitative Bewertung nach Punkten, um eine Rangfolge der für die Auswahl eingereichten Vorhaben festzulegen. Die Fachprüfung obliegt der Region. Nachstehende Prüfungstabellen dienen der Information, nach welchen Kriterien die Vorhaben ausgewählt werden: Auswahlkriterien – Teil Fachprüfung
Als Mindestkriterien gelten weiterhin:
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/ (Detailsuche) eingibt.
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Download
Zu einem vollständigen Antrag gehören das Antragsformular zuzüglich aller darin aufgeführten Anlagen. Genaue Förderkonditionen und -bedingungen entnehmen Sie bitte dem Aufruf.
Antragsformular zum Aufruf R-01-2023
Beratende Stelle:
Verein Region Schönburger Land e. V., Geschäftsstelle LEADER
Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg
Tel. 037608-406011
E-Mail: info@region-schoenburgerland.de
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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