Wer wir sind!

Die Region „Schönburger Land“ hat im Rahmen der Erarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) ohne eigene Rechtsform als Interessengemeinschaft gebildet. Ziel ist, die von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategie zur lokalen Entwicklung durch geeignete Projekte und Vorhaben zu unterstützen und das bürgerschaftliche Engagement vor Ort zu stärken.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) „Schönburger Land“ hat sich im Juni 2014 auf informeller Ebene zusammengefunden, um gemeinsam eine LEADER-Entwicklungsstrategie als Grundlage für das Anerkennungsverfahren als LEADER-Gebiet (Art. 34 Abs. 1 VO (EU) 1303/2013) zu erarbeiten. Die LAG hat sich in ihrer Vollversammlung am 08. Januar 2015 formell konstituiert und eine Geschäftsordnung beschlossen. Darin sind die Struktur und Arbeitsweise der LAG geregelt. Die Geschäftsordnung der LAG finden Sie als PDF hier>>>

Organisationsstruktur LAG Schönburger Land

In der LAG sind Private, Wirtschaftsvertreter und Akteure der Zivilgesellschaft wie Vereine, Verbände und weitere Initiativen vertreten. Weiter wirken in der LAG die gesetzlichen Vertreter der beteiligten Kommunen der LAG, Gemeinde – und Stadträte sowie Interessenvertreter weiterer öffentlicher Behörden und Einrichtungen mit.
Die 13 Mitgliedskommunen der LAG haben darüber hinaus eine „Kommunale Arbeitsgemeinschaft“ gebildet, um die interkommunale Zusammenarbeit zur Umsetzung der LES zu regeln. Die Kommunen sind jeweils Einzelvertreter innerhalb der LAG.

Als Träger der Entwicklungsstrategie ist die Lokale Aktionsgruppe „Schönburger Land“ verantwortlich für die Durchführung der vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen im Rahmen von LEADER.

Ihre Aufgaben sind:

  • das Entwerfen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für die lokale Entwicklung und deren Durchführung
  • das Ausarbeiten eines nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens und von objektiven Kriterien für die Auswahl der Vorhaben, die Interessenkonflikte vermeiden und gewährleisten, dass mindestens 50 % der Stimmen in den Auswahlentscheidungen von Partnern stammen, bei denen es sich nicht um Behörden handelt, und die die Auswahl im schriftlichen Verfahren erlauben;
  • die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen zur Einreichung von Projekten, einschließlich der Festlegung von Auswahlkriterien;
  • der Aufbau von Kapazitäten der lokalen Akteure zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben, einschließlich der Förderung ihrer Projektmanagementfähigkeiten;
  • die Begleitung der Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung und der unterstützten Vorhaben;
  • die Entgegennahme von Anträgen auf Unterstützung und deren Bewertung;
  • die Auswahl der Vorhaben und die Festlegung der Höhe der Finanzmittel;
  • die Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Strategie und
  • die Durchführung von Vorhaben im Einklang mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung.