Grundlagen
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) in der Förderperiode 2014 – 2020 und nach Maßgabe LEADER-Richtlinie 2014 Zuwendungen zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
- Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“ in der jeweils gültigen Fassung
http://region-schoenburgerland.de/downloadbereich-dokumentation-der-les
Verfügbares LEADER-Budget
Der LAG Schönburger Land steht, gemäß Genehmigungsbescheid vom 22.04.2015 des SMUL i.V.m. der Anerkennung als LEADER-Gebiet, zur Finanzierung der Vorhaben innerhalb der Förderperiode 2014-2020 ein Budget von 12,085 Mio. Euro zur Verfügung.
Dieses Budget ist aufgeteilt in ein festes Budget für den Zeitraum 2015-2018 in Höhe von 7,535 Mio. Euro und ein Planbudget für das Jahr 2019 in Höhe von 2,134 Mio. Euro. Die Planung der Finanzmittel ist für das Jahr 2020 ist als Kann-Budget in Höhe von 2,146 Mio. Euro ausgewiesen. Dieses Budget kann sich ändern im Fall von notwendigen Anpassungen, z. B. durch nicht in Anspruch genommene Landesmittel oder die erforderliche Aussteuerung bei Maßnahmen der Kooperation. Das Budget setzt sich zusammen aus 10,316 Mio. Euro EU-Mitteln und 1,769 Mio. Euro Landesmitteln zur Kofinanzierung nicht öffentlicher Vorhaben. Entsprechend den Maßnahmen im Aktionsplan verteilt sich das Budget auf die Handlungsfelder.
Für den geplanten Finanzbedarf zur Umsetzung der LES im Förderzeitraum 2014-2020 werden Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) bereitgestellt. Das Budget wird für Vorhaben nach Art. 35, (1) b, c und d ESIF-VO wie folgt aufgeteilt:
Vorhaben im Rahmen der LES (Art. 35, (1) b) ESIF-VO) 10.781.000 Euro
Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen
(Art. 35, (1) c) ESIF-VO) 104.000 Euro
Mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene
laufende Kosten (Art. 35, (1) d) ESIF-VO) 1.200.000 Euro
Geplante Gesamtausgaben 12.085.000 Euro
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