Seit gestern besteht wieder die Möglichkeit, sich im „Windhund-Verfahren“ auf Fördermittel beim Investitionszuschuss-Programm „Regionales Wachstum“ zu bewerben.
Mit dem Förderprogramm können kleine Unternehmen in Sachsen (außer Dresden, Leipzig und Chemnitz) einen Zuschuss für Investitionen von 30 % (max. 200.000 €) erhalten. Einen Zuschuss von 50 % erhalten Unternehmensnachfolger.
Gefördert werden u .a. Handwerksbetriebe, Dienstleister, das produzierende Gewerbe, der Einzelhandel, die Beherbergung, die Gastronomie sowie freie Berufe. Das Investitionsvolumen muss mind. 20.000 € betragen und das Unternehmen muss seine Produkte und Leistungen überwiegend regional absetzen. Das Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden. Vor Antragseingang darf nicht mit dem Vorhaben begonnen werden.
Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, empfiehlt sich eine schnellstmögliche Antragsstellung.
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