Nachdem das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Schönburger Land“ genehmigt hat, starten die Projektaufrufe und die erste Auswahlrunde für Vorhaben, die mit Fördermitteln für den ländlichen Raum unterstützt werden sollen. Die Fördermöglich- keiten sind umfangreich. Insgesamt hat das Schönburger Land 12 Entwicklungsziele mit 35 Fördermaßnahmen in ihrer LES festgeschrieben.
Die Projekte können nur im Rahmen konkreter Projektaufrufe, für die jeweils bestimmte Maßnahmenbereiche und Fördermittelbudgets festgelegt sind, eingereicht werden.
Da für 2015 nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, hat der Koordinierungskreis in seiner Sitzung am 16.09.2015 beschlossen, im ersten Projektaufruf zunächst drei Maßnahmen aufzurufen.
- Für die Maßnahme 4.1.1 – Wohneigentumsbildung durch Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz können sich vorrangig Private bewerben, die Bestandsgebäude vor 1990 als Selbstnutzer für Wohnzwecke wieder- bzw. umnutzen wollen.
- Mit der Maßnahme 4.1.2 – Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfsgerechter Wohnungsangebote können insbesondere Mietwohnungen, die altersgerecht umgebaut werden sollen, bezuschusst werden.
- Neben Unternehmen und Privaten ist die Maßnahme 3.1.1 – Erhalt und qualitativer Ausbau der touristischen und Naherholungsinfrastruktur auch für Kommunen interessant. Gefördert werden investive Maßnahmen zum Erhalt, Ausbau, zur Wieder- u. Umnutzung von baulichen Anlagen, die der Naherholung und dem Tourismus dienen, z.B. Anpassung baulicher Anlagen der Naherholung u. des Tourismus an zeitgemäße Qualitätsstandards.
Die Projektanträge sind bis zum 13.11.2015 beim Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe abzugeben. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier >>1.Projektaufruf 2015
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