Regionalbudget 2027

Aufruf R-01-2027

Die LAG Schönburger Land startet den Projektaufruf 2027 für die Auswahl von Kleinprojekten.

Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Inhalt

Es muss eine verbindliche Zuordnung der Projekte zum Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) möglich sein. Aufgerufen werden daraus nachfolgende Maßnahmen:

Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.

Maßnahme 3.0 – Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 – Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Maßnahme 8.0 – Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.

Die Projekte müssen gleichzeitig einem der Handlungsfelder 1, 2, 3, 5, 6 und einem der untergeordneten Ziele der LES der Region zugeordnet werden können:

Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
Handlungsfeld 5 –Bildung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt

Förderfähig sind Kleinprojekte (investiv und nicht investiv), welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Schönburger Land umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie FRL LE/2025 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde im räumlichen Geltungsbereich für investive Maßnahmen für die Förderperiode 2023 – 2027 (s. Richtlinie Ländliche Entwicklung – Förderportal – sachsen.de), Gebietskulisse:

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html

Grundlagen:

Budget: Insgesamt stehen für den Kleinprojekteaufruf 200.000 € Regionalbudget zur Verfügung.
Zuschuss: Fördersatz 80 % max. 16.000 € je Projekt. (Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.)
Letztempfänger: Mitgliedskommunen der LAG Schönburger Land

Zeitschiene

Abgabefrist der Projektanträge:  04.12.2026 (Posteingang)
Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt per Umlaufbeschluss bis zum 15.01.2027
Frist Fertigstellung und Abrechnung bei der LAG: 15.08.2027 (Posteingang)

Abgabe der Anträge und Abrechnungen bei: 
Verein Region Schönburger Land e. V.,
Geschäftsstelle LEADER, Carl-Wilhelm-Richter Platz 5, 08396 Waldenburg

Downloadbereich

Zu einem vollständigen Antrag gehören das Antragsformular zuzüglich aller darin aufgeführten Anlagen. Genaue Förderkonditionen und -bedingungen entnehmen Sie bitte dem Aufruf.

Unterlagen für die Antragstellung:

Antragsformular zum Projektaufruf R-01-2027
Rahmenantrag für Letztempfänger der LAG
Projektaufruf-R-01-2027

Unterlagen und Hinweise für die Abrechnung:
Die Abrechnung muss zwingend bis zum 15.08.2027 bei der LEADER-Region Schönburger Land eingegangen sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Vorhaben vollständig umgesetzt und abgerechnet sein

>>> Auszahlungsantrag und Belegliste

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien

Die Entscheidung über die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen eines Umlaufbeschlusses am 15.01.2027. Die Auswahlkriterien entsprechen denen aus der Fachprüfung für Vorhaben, die einen Beitrag zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land leisten. Informationen zum Auswahlverfahren und den Kriterien finden sich hier:
Auswahlkriterien – Teil Fachprüfung >>>

Als Mindestkriterien gelten weiterhin:

  • Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes.
  • Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
  • Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.

Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.