Aufruf
Den Downloadbereich der Dokumente für die Antragsstellung finden Sie am Ende dieser Seite. Bitte beachten Sie außerdem, dass in diesem Jahr nur Kommunen antragsberechtigt sind und die Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf der Einreichefrist nicht möglich ist.
Die LAG Schönburger Land startet den Projektaufruf 2019 für die Auswahl von Kleinprojekten.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro Bruttoausgaben nicht übersteigen.
Innerhalb des Aufrufs kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es muss eine verbindliche Zuordnung der Projekte zum Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie möglich sein:
Aufgerufen werden daraus nachfolgende Maßnahmen:
Maßnahme 4.0 – Dorfentwicklung:
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
Maßnahme 5.0 – Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen
Die Projekte müssen gleichzeitig einem der Handlungsfelder 1, 2, 3 und 4 und einem der untergeordneten Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region zugeordnet werden können:
- HF 1 Landwirtschaft und Umwelt
- HF 2 Wirtschaft und Mobilität
- HF 3 Erholung, Tourismus und kulturelle Identität
- HF 4 Daseinsvorsorge und Lebensqualität
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner im LEADER-Gebiet Schönburger Land umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden (siehe hier>>>).
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Der Erwerb eines Grundstückes und die Erteilung eines Auftrages zur Planung oder zur Bodenuntersuchung gelten nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, gerade sie sind Zweck der Zuwendung.
Grundlagen:
- Richtlinie LE/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
- LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“ v. 09.02.2019
Budget: Insgesamt stehen für den Kleinprojekteaufruf 200.000 € Regionalbudget zur Verfügung.
Zuschuss: Fördersatz 80 %, max. 16.000 € je Projekt
Letztempfänger: Mitgliedskommunen der LAG Schönburger Land
Datum Abgabefrist: 19.06.2019 (Posteingang)
Vorhabenauswahl: Sitzung des Koordinierungskreises am 03.07.2019
Abgabe bei:
LEADER-Region „Schönburger Land“ – Geschäftsstelle
Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:
Nach Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien die Auswahl der Kleinprojekte. Bei dieser Fachprüfung inklusive Demografie-Gender-Check erfolgt eine qualitative Bewertung nach Punkten, um eine Rangfolge der für die Auswahl eingereichten Vorhaben festzulegen. Die Fachprüfung obliegt der Region. Nachstehende Prüfungstabellen dienen der Information, nach welchen Kriterien die Vorhaben ausgewählt werden.
Auswahlkriterien – Teil Fachprüfung
Auswahlkriterien – Teil Gender-Demografie-Check
Download:
Wir bitten Sie, wenn Sie ein Vorhaben zur Förderung einreichen wollen, das Formular „Kleinprojektantrag“ auszufüllen. Genaue Förderkonditionen, Förderbedingungen sowie beizubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
R-01-2019_Text Aufruf Regionalbudget
Formular_Projektantrag als PDF-Datei>>>Formular_Kleinprojektantrag PDF
und als Worddatei>>>Formular_Kleinprojektantrag Word
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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