Ziel 5 Umsetzung des LES und Förderung regionaler und überregionaler Kooperation
Zu Sicherstellung der Umsetzung des LEADER-Prozesses wird die LAG ein Regionalmanagement einsetzen. Die LAG, insbesondere die Mitglieder des Entscheidungsgremiums und das Regionalmanagement, sollen im Zeitraum der Förderperiode bis 2020 fachliche Kompetenzen aufbauen, Akzeptanz für den LEADER-Prozess in der Bevölkerung entwickeln und so qualifiziert sein, dass die Tätigkeit der lokalen Aktionsgruppe auch über diesen Zeitpunkt fortgeführt werden kann.
Ziel ist dabei, die vielfältigen kommunalen Aufgaben der Mitgliedskommunen der Region auf breiter Basis zu unterstützen und weiterhin regional und überregional vernetzend tätig zu sein. Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die fehlende Vernetzung von lokalen Unternehmen und weiteren Akteuren in der Region zur Entwicklung und Umsetzung von regionalen und überregionalen Kooperationsprojekten.
Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels sind:
- Betreibung der LAG „Schönburger Land“ / Einrichtung Geschäftsstelle
- Etablierung Regionalmanagement
- Ergänzung, Fortschreibung, Evaluierung der LEADER-Entwicklungsstrategie
- themenbezogene Sensibilisierung
- Vorbereitung, Begleitung, Koordinierung und/oder Vernetzung von prozessbezogenen Vorhaben
- Maßnahmen zur Koordinierung u. Vernetzung überregionaler Vorhaben.
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