Auswahlkriterien

Kriterien zur Vorhabenauswahl / Vorhabenranking

Vorhaben im LEADER-Gebiet „Schönburger Land“ können unterstützt werden, wenn sie durch das Entscheidungsgremium der LAG auf Basis der in der LES entwickelten Kriterien ausgewählt wurden.

Ziele der Vorhabenauswahl durch die LAG sind:

  • Vorhaben mit dem größten Mehrwert für die Region auswählen
  • Mitnahmeeffekte und Marktverzerrungen vermeiden
  • Prüfen, ob der Vorhabenträger die erforderliche Kapazität zur Realisierung besitzt
  • die Tragfähigkeit des Projektes sicherstellen
  • eine Vorauswahl der Vorhaben vermeiden
  • die Auswahlentscheidung gegenüber dem Antragsteller nachvollziehbar begründen.

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt bei jeder Auswahlentscheidung in zwei Hauptschritten, der Kohärenzprüfung mit 2 Prüfebenen und der Fachprüfung nach handlungsfeldbezogenen Rankingkriterien.

Bei der Kohärenzprüfung müssen alle Kriterien mit JA beantwortet werden, um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Das gilt für alle Vorhaben, erst dann erfolgt im Rahmen der Fachprüfung eine qualitative Bewertung nach Punkten.

1. Kohärenzprüfung

Prüfebene 1
Das eingereichte Vorhaben wird auf seine Kohärenz mit der LES geprüft und muss folgende verpflichtende Kohärenzkriterien erfüllen:

  • stimmt überein mit den Zielen des EPLR 2014 – 2020
  • dient den Zielen der LES
  • weist einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen auf

Prüfebene 2
Ergänzend zu den verpflichtenden Kohärenzkriterien werden in der Prüfebene 2 regionale Kohärenzkriterien benannt, welche eine Prüfung im Hinblick auf prinzipielle Fördervoraussetzungen darstellen, wie Vollständigkeit der Unterlagen, um diese beurteilen zu können oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit etc.
Vorlagen, Nachweise und Erklärungen in Verbindung mit den maßnahmenspezifischen Kohärenzkriterien sind mit dem Projektantrag vorzulegen.

2. Fachprüfung

Die Fachprüfung erfolgt für alle Vorhaben jeweils handlungsfeldbezogen entsprechend den aufgestellten Rankingkriterien. Es erfolgt eine Bewertung jedes einzelnen Vorhabens entsprechend der Einordnung in ein Handlungsfeld der LES. Dabei werden Kriterien zugrunde gelegt, die eine konkrete quantitative und qualitative Bewertung des Vorhabens zulassen. Die Bewertung erfolgt anhand eines Punktesystems für jedes Kriterium. In Ergänzung dazu werden die Querschnittsziele Gender-Mainstreaming und Demografierelevanz über gesonderte eigenständige Checklisten nach Punkten bewertet. Diese Bewertungen der Querschnittsziele fließen als qualitative Bewertung in die Gesamtbeurteilung des Vorhabens ein.

Die Summierung der erreichten Punkte aus der handlungsfeldbezogenen Fachprüfung sowie den erreichten Punkten aus dem Gender-Demografie-Check ergibt eine vorhabenbezogene Rankingliste der eingereichten Vorhaben/ Projekte.

Die Kriterien zur Vorhabenauswahl mit ausführlichen Erläuterungen finden Sie hier:
Teil 1 Kohaerenzpruefung
Teil 2 Fachpruefung
Gender-Demografie-Check