Am 18.12.2018 wurde der 4. Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ bekannt gegeben. Ab sofort können Anträge eingereicht werden. Insgesamt stehen 25 Mio. Euro an Fördermitteln für Projekte in den ländlichen Gebieten des Freistaates zur Verfügung.
Gefördert werden beispielsweise die Stärkung öffentlicher Einrichtungen, die Schaffung dörflicher Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, der Ausbau und Umbau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz einschließlich Kleingartenanlagen.
Neu in diesem Aufruf ist, dass jetzt Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder gefördert werden können. Bisher konnten zudem nur Kommunen einen Antrag stellen, bei bestimmten Förderinhalten sind nun ebenfalls andere Antragsteller zugelassen. Es können bspw. medizinische Einrichtungen einschließlich digitaler Rezeptsammelstellen, für den Einzelhandel und für Betriebsübernahmen im Bereich der Gastronomie, des Einzelhandels sowie von Bäckereien und Fleischereien können nun auch Unternehmen und private Antragsteller einen Antrag stellen erhalten.
Entsprechende Anträge können beim Landratsamt des Landkreises Zwickau eingereicht werden. Ansprechpartner hierbei ist Herr Ludwig, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung (Tel.: 0375 / 4402/25646, E-Mail: ale@landkreis-zwickau.de).
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