Auf dieser Seite möchten wir Ihnen eine Auswahl weiterer Fördermöglichkeiten und Programme für die Umsetzung von Projekten im ländlichen Raum vorstellen. Antragsteller können, je nach Programmschwerpunkt, Privatpersonen, Kommunen, Vereine, Unternehmen, kirchliche Träger, Museen, etc. sein. Die Seite wird von uns regelmäßig aktualisiert.
UPDATE: 28.02.2023
Besondere Regionale Initiativen
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt mit der Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen (FRL RegIn/2021) regelmäßig Vorhaben, die der zukunftsorientierten Entwicklung der Regionen, Städte und Dörfer, der Baukultur und des innovativen Bauens im Freistaat Sachsen dienen. Unterstützt werden Projekte, die nicht in der bestehenden Förderlandschaft abgebildet werden. Der Zuschuss liegt im Regelfall bei 80 % und zwischen 4.000 und 200.000 EUR. Eine Antragstellung ist bis zum 16. März 2023 möglich. Weitere Informationen
»Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU«
Das neue Investitionszuschussprogramm »Digital jetzt« unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern in zwei Modulen: Modul 1 – Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software; Modul 2 – Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen. Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um den Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen. Weitere Informationen
Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle«
Die Umsetzung des Investitionsprogramms »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle« erfolgt im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen. Mit den Fördermitteln soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglicht werden, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit einbezogen. Anträge können beim Landkreis Zwickau gestellt werden. Weitere Informationen
Förderung für Kunst- und im ländlichen Raum
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert mit dem Kleinprojektefonds Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Kulturschaffende und Vereine können über ein einfaches Verfahren Beträge zwischen 500 und 5.000 Euro für ihre Projekte beantragen. Insgesamt stehen dem Kleinprojektefonds bis Jahresende 750.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Davon wurden bisher bereits mehr als 110 Kleinprojekte mit einem Fördervolumen von rund 375.000 Euro bewilligt. Für die Antragstellung muss lediglich ein pdf-Formular vollständig ausgefüllt und bis spätestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens per Mail an die Kulturstiftung gesendet werden. Weitere Informationen
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