Aufruf R-01-2026
Das Antragsformular sowie den Aufruf finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Bitte beachten Sie außerdem, dass nur Kommunen antragsberechtigt sind.
Die LAG Schönburger Land startet den Projektaufruf 2026 für die Auswahl von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Inhalt
Es muss eine verbindliche Zuordnung der Projekte zum Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) möglich sein. Aufgerufen werden daraus nachfolgende Maßnahmen:
Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.
Maßnahme 3.0 – Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Maßnahme 4.0 – Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Maßnahme 8.0 – Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.
Die Projekte müssen gleichzeitig einem der Handlungsfelder 1, 2, 3, 5, 6 und einem der untergeordneten Ziele der LES der Region zugeordnet werden können:
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
Handlungsfeld 5 –Bildung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt
Förderfähig sind Kleinprojekte (investiv und nicht investiv), welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Schönburger Land umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie FRL LE/2025 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde im räumlichen Geltungsbereich für investive Maßnahmen für die Förderperiode 2023 – 2027 (s. Richtlinie Ländliche Entwicklung – Förderportal – sachsen.de), Gebietskulisse:
https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html
Grundlagen:
- Richtlinie FRL LE/2025 Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) 13.05.2025
- LEADER-Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Region Schönburger Land vom 11.06.2025
- Aufruf zum Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum 2026« vom 23.10.2025
Budget: Insgesamt stehen für den Kleinprojekteaufruf 200.000 € Regionalbudget zur Verfügung.
Zuschuss: Fördersatz 80 % max. 16.000 € je Projekt. (Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.)
Letztempfänger: Mitgliedskommunen der LAG Schönburger Land
Zeitschiene
Abgabefrist der Projektanträge: 21.01.2026 (Posteingang)
Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt per Umlaufbeschluss bis zum 11.02.2026.
Frist Fertigstellung und Abrechnung bei der LAG: 15.08.2026 (Posteingang)
Abgabe der Anträge und Abrechnungen bei:
Verein Region Schönburger Land e. V.,
Geschäftsstelle LEADER, Carl-Wilhelm-Richter Platz 5, 08396 Waldenburg
Unterlagen und Hinweise für die Abrechnung:
>>> Auszahlungsantrag und Belegliste
>>> Hinweise Regionalbudget
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen der Koordinierungskreissitzung am 12.03.2025. Die Auswahlkriterien entsprechen denen aus der Fachprüfung für Vorhaben, die einen Beitrag zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land leisten. Informationen zum Auswahlverfahren und den Kriterien finden sich hier:
Auswahlkriterien – Teil Fachprüfung >>>
Als Mindestkriterien gelten weiterhin:
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes.
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Download
Zu einem vollständigen Antrag gehören das Antragsformular zuzüglich aller darin aufgeführten Anlagen. Genaue Förderkonditionen und -bedingungen entnehmen Sie bitte dem Aufruf.
>>> Projektaufruf R-01-2026
>>> Antragsformular zum Aufruf R-01-2026


Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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