Aufruf R-01-2025
Das Antragsformular sowie den Aufruf finden Sie am Ende dieser Seite zum Download. Bitte beachten Sie außerdem, dass nur Kommunen antragsberechtigt sind.
Die LAG Schönburger Land startet den Projektaufruf 2025 für die Auswahl von Kleinprojekten.
Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Inhalt
Es muss eine verbindliche Zuordnung der Projekte zum Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) möglich sein. Aufgerufen werden daraus nachfolgende Maßnahmen:
Maßnahme 3.0 – Dorfentwicklung: Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Maßnahme 4.0 – Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Maßnahme 8.0 – Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung.
Die Projekte müssen gleichzeitig einem der Handlungsfelder 1, 2, 3, 5, 6 und einem der untergeordneten Ziele der LES der Region zugeordnet werden können:
Handlungsfeld 1 – Grundversorgung und Lebensqualität
Handlungsfeld 2 – Wirtschaft und Arbeit
Handlungsfeld 3 – Tourismus und Naherholung
Handlungsfeld 5 – Bildung
Handlungsfeld 6 – Natur und Umwelt
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Schönburger Land umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Die Gebietskulisse finden Sie: hier>>>.
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Grundlagen:
- Richtlinie LE/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 15.12.2014
- LEADER-Entwicklungsstrategie 2023-2027 der Region „Schönburger Land“ vom 14.04.2023
- Aufruf zum Programm »Regionalbudgets im ländlichen Raum 2025« vom 14.10.2024
Budget: Insgesamt stehen für den Kleinprojekteaufruf 165.000 € Regionalbudget zur Verfügung.
Zuschuss: Fördersatz 80 % max. 16.000 € je Projekt. (Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.)
Letztempfänger: Mitgliedskommunen der LAG Schönburger Land
Zeitschiene
Abgabefrist: 07.02.2025 (Posteingang)
Vorhabenauswahl: Die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen der Koordinierungskreissitzung am 12.03.2025.
Frist Fertigstellung und Abrechnung: 10.11.2025 (Posteingang)
Abgabe der Anträge und Abrechnungen bei: Verein Region Schönburger Land e. V.,
Geschäftsstelle LEADER, Carl-Wilhelm-Richter Platz 5, 08396 Waldenburg
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen der Koordinierungskreissitzung am 12.03.2025. Die Auswahlkriterien entsprechen denen aus der Fachprüfung für Vorhaben, die einen Beitrag zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Schönburger Land leisten. Informationen zum Auswahlverfahren und den Kriterien finden sich hier:
Auswahlkriterien – Teil Fachprüfung >>>
Als Mindestkriterien gelten weiterhin:
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes.
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Download
Zu einem vollständigen Antrag gehören das Antragsformular zuzüglich aller darin aufgeführten Anlagen. Genaue Förderkonditionen und -bedingungen entnehmen Sie bitte dem Aufruf.
Projektaufruf R-01-2025 >>>
Antragsformular zum Aufruf R-01-2025 >>>
Beratende Stelle:
Verein Region Schönburger Land e. V.,
Geschäftsstelle LEADER
Carl-Wilhelm-Richter Platz 5, 08396 Waldenburg
Tel. 037608-406011
E-Mail: info@region-schoenburgerland.de
Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland finanziell unterstützt.
Das Regionalbudget wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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