News über das Regionalbudget: Neuigkeiten finden Sie hier!
Für die Jahre 2024 und 2025 bietet das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung den 30 LEADER-Gebieten Sachsens mit den Regionalbudgets eine Möglichkeit zur Förderung von Kleinprojekten:
Erstmalig können mit dem am 14. Oktober 2024 gestarteten 7. Aufruf Regionalbudgets für das Jahr 2025 bereits im Vorjahr beantragt und bewilligt werden. So erhalten die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) die Möglichkeit, mit einem nunmehr längeren Umsetzungszeitraum wieder kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien in regionaler Verantwortung zu entwickeln und zu unterstützen. Als klein gelten Projekte mit Investitionen bis zu 20.000 Euro. Insgesamt stehen mit den vier Millionen Euro für das Programm mehr Mittel als im 6. Aufruf zur Verfügung.
Was ist das Regionalbudget?
Am 18. April 2019 startete das Programm “Regionalbudgets im ländlichen Raum”, welches den LEADER-Regionen in Sachsen die Möglichkeit gibt, zusätzliche finanzielle Mittel für die Förderung von Kleinprojekten in ihrer Region zu beantragen.
Die Gelder sollen eine aktive und eigenverantwortliche Entwicklung der ländlichen Regionen unterstützen. Die Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) in Sachsen.
Das Regionalbudget ermöglicht die Umsetzung von Kleinprojekten, die den Zielen unserer LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Kleinprojekte haben förderfähige Gesamtausgaben von maximal 20.000 Euro.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Zuwendungsempfänger sind die für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen (LAG).
Die LAG leitet die Zuwendung an den einzelnen Träger des Kleinprojektes (Letztempfänger) weiter.
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