LEADER Lexikon

Das Förderprogramm LEADER besteht im Freistaat Sachsen seit 30 Jahren. Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Fachbegriffe, Abkürzungen und Akronyme bei LEADER.


Bewilligung: die –  begünstigender Bescheid zur Bestätigung der Förderfähigkeit von Vorhaben mit u.a. Festlegung des Zuwendungszwecks, Verfahren zur Auszahlung der Fördergelder und zu beachtenden Nebenbestimmungen


BWB: die– Bewilligungsbehörde die Projektanträge bewilligt und prüft ob die Umsetzung der Projekte nach der LEADER-Richtlinie durchgeführt werden (Landkreis Zwickau)


EG: dasEntscheidungsgremium, durch die Mitglieder der LAG gewähltes Gremium, das über die Auswahl von Vorhaben zur Umsetzung der LES entscheidet  


ELER: der – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes; Europäisches Finanzierungsinstrument in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung


EU: die – Europäische Union; wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 28 europäischen Staaten; Handlungsgrundlage sind freiwillig und demokratisch von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Verträge, die u.a. Kompetenzen der Mitgliedstaaten an die EU übertragen 


Fachprüfung: die – dritte Prüfstufe für Vorhaben, die anhand von Kriterien die Qualität der eingereichten Vorhaben bewertet und nach Handlungsfeldern gegliedert wird


GAK: die – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, nationales Förderinstrument für Land- und Forstwirtschaft, Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume, Bund unterstützt darüber bei der Erfüllung von Länderaufgaben, darüber auch Umsetzung der ELER-Förderung und Förderquelle des Regionalbudgets


GAP: die – Gemeinsame Agrarpolitik, gemeinsames Aufgabenfeld der EU, zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, zur Nutzung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen + zur wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume, Grundlage ab 2023: nationale Strategiepläne mit Zielen und Instrumenten, 1. Säule = reine EU-Mittel als Direktzahlungen und Ökoregelungen für Landwirte, 2. Säule = vom Bund mitfinanzierte Fördergelder für die ländliche Entwicklung, darunter LEADER, finanziert durch ELER


Kohärenzprüfung: die – erste Prüfstufe für Vorhaben, um die Einhaltung grundsätzlicher Fördervoraussetzungen sicherzustellen, bspw. Übereinstimmung mit LES, Besitzverhältnisse, Finanzierung, usw.


LAG: die – Lokale Aktionsgruppe = private-öffentliche Partnerschaft von Akteuren der Region;
offen für alle interessierten Personen; Träger der regionalen Partnerschaft: Schönburger Land e.V.;
Organe: Mitgliederversammlung und Entscheidungsgremium (EG), beide mehrheitlich mit privaten Mitgliedern besetzt


LEADER: (wörtl. „Lieder“) – frz.:  Liaison entre actions de développement de l‘économie rurale
dt.: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums


LES: die – Lokale Entwicklungsstrategie, Handlungsgrundlage der LAG mit Angaben zu strategischen Zielen, Fördermaßnahmen, -bedingungen und -vo­raus­setzungen


LfULG: das – Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Unterstützung der LEADER-Regionen durch Fachliche Begleitung und prozessuale Begleitung (Referat 24 – LEADER-Fachstelle)


Mehrwertprüfung: die – zweite Prüfstufe für Vorhaben, die den (LEADER-)Mehrwert jedes Vorhabens für die Region anhand ihrer Ziele misst


Ranking: das – Listung aller bewerteten Projekte entsprechend der aus Mehrwert- und Fachprüfung erreichten Punktzahl; Grundlage der Entscheidungsfindung auf Basis des zur Verfügung stehenden Budgets


Regionalbudget: das – kurzfristiges, einjähriges Förderinstrument zur Unterstützung von Kleinprojekten, finanziert aus der GAK, Fördergrundlage sind privatrechtliche Verträge zwischen Trägerverein der LEADER-Region und LetztempfängerInnen


RM: dasRegionalmanagement, Stabsstelle für die regionale Partnerschaft zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie; Aufgaben: Projektberatung, Vernetzung, Kommunikation, Präsentation, Evalua­tion, Monitoring, Bindemitglied zwischen Antragstellern und Bewilligungsbehörde 


SEK: die – Standardisierte Einheitskosten, Verfahren zur Kostenermittlung bei der Umnutzung oder umfassenden Sanierung von Gebäuden zu beheizbarem Massivbau, festgelegter Kostensatz pro qm, vereinfachte Abrechnung ohne Belege, nicht für öff. AufraggeberInnen


SMIL: dasSächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung


Zweckbindungsfrist: die – festgelegter Mindestzeitraum, in dem ein gefördertes Vorhaben für den Zuwendungszweck genutzt werden muss; Beginn mit Ende der Umsetzung; Dauer i.d.R. 5 Jahre


Zeitstrahl LEADER-Förderung in Sachsen (Quelle: SMIL)