Die aktuellen Projektaufrufe finden Sie hier:
Grundlagen
Der Freistaat Sachsen gewährt auf Grundlage des GAP-Strategieplans (GAP – Gemeinsame Agrarpolitik) der Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 – 2027 und nach Maßgabe der Förderrichtlinie LEADER/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung Zuwendungen zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Projektaufrufe
Mehrmals im Kalenderjahr beschließt und veröffentlicht die LEADER-Region Schönburger Land (Fördergebiet) so genannte Projektaufrufe, in denen eine Auswahl der insgesamt 22 möglichen Fördermaßnahmen aus der LEADER-Entwicklungsstrategie für die Antragstellung getroffen wird. Die Gesamtheit der förderfähigen Maßnahmen ist im Aktionsplan der LES zu finden. Je nach Maßnahme können sich Fördersatz, die maximale Fördersumme, die Antragsberechtigten sowie die bei Antragstellung einzureichenden Unterlagen unterscheiden. Hinzu kommt eine Differenzierung von investiven und nicht-investiven Maßnahmen. Als investive Maßnahmen gelten insbesondere Bauvorhaben (materiell). Als nicht-investiv gelten bspw. die Erstellung von Konzepten und Studien oder die Durchführung von Workshops (ideell).
Projektanträge können nur in den aufgerufenen Maßnahmen gestellt werden!
Antrags- und Auswahlverfahren
Um eine LEADER-Förderung zu erhalten, muss ein zweistufiges Antrags- und Auswahlverfahren durchlaufen werden.
Erste Stufe: Zunächst muss im Rahmen eines laufenden Projektaufrufs ein Antrag bei der LEADER-Region Schönburger Land eingereicht werden. Der Antrag wird nach der Frist auf Vollständigkeit geprüft und von so genannten Arbeitskreisen diskutiert und anhand von in der LES festgelegten Auswahlkriterien einem Rankingverfahren unterzogen. Anschließend werden die Bewertungen dem Koordinierungskreis in Vorbereitung auf die Auswahlsitzung zur Verfügung gestellt. Dieser trifft dann die Entscheidung, welche Vorhaben aus dem verfügbaren Budget gefördert werden sollen und erteilen im besten Fall ein so genanntes positives Votum.
Zweite Stufe: Mit diesem positiven Votum können die Vorhabenträger (=Antragsteller) innerhalb von drei Monaten einen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landesamt für ländliche Entwicklung des Landkreises Zwickau) stellen.
Verfügbares Budget
Der LAG (LEADER-Aktionsgruppe) Schönburger Land steht, gemäß Genehmigungsbescheid vom 01.03.2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, zur Finanzierung der Vorhaben innerhalb der Förderperiode 2023-2027 ein Budget von insgesamt 6,6 Mio. Euro zur Verfügung. Das Budget setzt sich zusammen aus 5,7 Mio. Euro EU-Mitteln (ELER) und 0,9 Mio. Euro Landesmitteln zur Kofinanzierung nicht öffentlicher Vorhaben. Entsprechend den Maßnahmen im Aktionsplan verteilt
Wir empfehlen Ihnen dringend, das kostenfreie Beratungsangebot des Regionalmanagements zu nutzen!
Regionalmanagement der LEADER-Region Schönburger Land
Carl-Wilhelm-Richter-Platz 5
08396 Waldenburg
Tel.: 037608-406011
E-Mail: info@region-schoenburgerland.de
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