Ziel 3.1 Erhalt und qualitativer Ausbau der touristischen und Naherholungsinfrastruktur
Das Thema Wegenetz wurde im Rahmen des Diskussionsprozesses in fast allen Arbeitskreisen als wichtiger Handlungsschwerpunkt identifiziert. Insbesondere besteht bei den Kommunen auch das Ziel, eine stärkere Verknüpfung des Wegenetzes zu erreichen und land- und forstwirtschaftliche Wege mit einer touristischen Nutzung zu kombinieren. Auch die zunehmende Nutzung des E-Bikes durch die örtliche Bevölkerung setzt eine Verbesserung der Wegeinfrastruktur zur Stärkung der Nahmobilität voraus. Der angestrebte Aufbau der Partnerschaften der LAG zwischen Landwirten und Kommunen bietet Potenzial für eine Umsetzung solcher Maßnahmen.
Foto: Schloss Glauchau
Die Region kann auf einen hohen Bestand an touristischer und Naherholungsinfrastruktur verweisen. Diese Einrichtungen und Angebote können bei einer entsprechenden Vernetzung mit bedarfsgerechten und zertifizierten Angeboten ihre Attraktivität und Auslastung verbessern.
Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels sind:
- Bedarfs- und demografiegerechte Anpassung/Ausbau der bestehenden Infrastruktur mit hohem Qualitätsstandard und speziellen Angeboten
- Ausbau Rad- und Wanderwegenetz mit Leit- und Informationssystemen und innovativen Angeboten wie E-Bike-Netz und Wassertourismus
- Vernetzung/Vermarktung touristischer Angebote überregional in Verbindung mit bestehenden Strukturen und Netzwerken.
Foto: Nacht der Schlösser in Waldenburg
Ziel 3.2 Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder
Attraktive Ortsbilder und guter Landschaftsbezug wirken identitätsstiftend für die Einwohner und anziehend auf potentielle Neubürger und Besucher/Touristen. Die Region Schönburger Land bietet dafür ein ausreichend vorhandenes baukulturelles Erbe.
Chancen einer Wiederbelebung leer stehender oder von Leerstand betroffener Gebäude und Anwesen bestehen durch eine gezielte Unterstützung bei der Wieder- und Umnutzung z.B. durch Information über verfügbare Objekte (Gebäudebörse) und investive Maßnahmeförderung. Unterstützt werden sollten insbesondere Projekte mit gemeinschaftlich orientierter oder generationenübergreifender Nutzung besonders bei größeren Gebäuden zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken (einschl. barrierearme Ausbaumaßnahmen historischer Bausubstanz), da sie geeignet sind, den Zusammenhalt in der Bevölkerung zu stärken und auf die Nachbarschaft auszustrahlen.
Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels sind:
- Unterstützung bei dem Erhalt denkmalgeschützter Gebäude und baulicher Anlagen
- Bewahrung des ländlichen Kulturerbes mit öffentlicher Zugänglichkeit
- Entwicklung bedarfs- und demografiegerechter Anpassungsstrategien/-konzepte für Orts- und Siedlungsstrukturen
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