Aktionsplan

 

Nach Art. 33 Abs. 1 e) ESIF-VO ist zur Veranschaulichung der für die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien der lokalen Entwicklung ein Aktionsplan aufzustellen. Die Maßnahmen ergeben sich aus der Analyse des Entwicklungsbedarfs und der daraus abgeleiteten strategischen Ziele und Zielvorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie – LES.

Entsprechend der Zielstellung werden Maßnahmen (Förderinhalte) zur Umsetzung der jeweiligen Ziele einschließlich der Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit der LEADER-Umsetzung sowie des ESF formuliert. Die Maßnahmen untergliedern sich nach vier Handlungsfeldern und beziehen die verschiedenen Themenbereiche der SWOT-Analyse ein. Das Handlungsfeld 5 ist zielübergreifend angelegt und umfasst notwendige Kooperations- und Vernetzungsaktivitäten einschließlich des Betriebs der LAG.

Übersicht der Handlungsfelder als Diagramm:
diagramm_handlungsfelder (LES Schoenburger Land)

Im Aktionsplan sind alle Maßnahmen enthalten, die über die LES gefördert werden sollen. Die Finanzierung der Maßnahmen in der LES kann in Kombination mit anderen EU-, Bundes- oder Landesprogrammen erfolgen (z. B. Bildungsangebote über ESF, Bereitstellung von Schulungsräumen in einem zu sanierenden historischem Gebäude über LEADER). Vorrang vor einer Förderung über die LES haben EU-Programme und die jeweilige Fachförderung (z. B. Straßenbau).

Den Aktionsplan mit den einzelnen Fördermaßnahmen finden Sie hier>>>